Datenschutz-Setup

GoHighLevel und DSGVO: Was du wissen musst

GoHighLevel lässt sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz DSGVO-konform betreiben, wenn Vertrag, Konfiguration und Datenschutzerklärung zusammenpassen. Wir richten dieses Setup als Agentur laufend bei Kunden ein und zeigen hier, wie es aussieht.

Kurzantwort: Ja, mit korrektem Setup

GoHighLevel selbst ist ein Werkzeug, keine Blackbox. Es speichert Kontakte, verschickt E-Mails und SMS, telefoniert und trackt Formulare, genau wie jedes andere CRM auch. Ob der Einsatz rechtmäßig ist, entscheidet sich nicht an der Software, sondern am Setup darum: Vertrag mit HighLevel, technische Konfiguration im Account und die Angaben in deiner eigenen Datenschutzerklärung. Wir betreiben GoHighLevel täglich in Kundenprojekten aus verschiedenen Branchen und richten dieses Setup routinemäßig ein, deshalb kennen wir die Stellen, an denen es in der Praxis hakt.

Rechtsgrundlagen: Was rechtlich dahintersteht

Vier Punkte sind für jeden GoHighLevel-Einsatz in der EU relevant.

US-Anbieter

HighLevel Inc. hat seinen Sitz in den USA. Für Unternehmen in der EU bedeutet das eine Datenübermittlung in ein Drittland im Sinne von Kapitel V der DSGVO, mit den entsprechenden Anforderungen an geeignete Garantien.

Auftragsverarbeitungsvertrag

Nach Art. 28 DSGVO brauchst du einen AVV mit HighLevel, sobald personenbezogene Daten deiner Kontakte im System verarbeitet werden. HighLevel stellt den Vertrag zum Abschluss über das eigene Portal bereit.

Standardvertragsklauseln

Für die Datenübermittlung in die USA kommen zusätzlich Standardvertragsklauseln zum Einsatz. Sie dienen als Garantie im Sinne von Art. 46 DSGVO und ergänzen den AVV.

EU-Rechenzentrum-Option

HighLevel hat Optionen für eine EU-Datenregion angekündigt beziehungsweise bereitgestellt. Da sich Umfang und Verfügbarkeit ändern können, prüfe die aktuelle Angabe im HighLevel-Hilfecenter, bevor du sie als festen Fakt kommunizierst.

Das Setup-Muster, das wir bei Kunden anwenden

Bevor bei einem Kundenprojekt der erste Funnel live geht, arbeiten wir eine feste Checkliste ab. Diese Reihenfolge verursacht in der Praxis am wenigsten Nacharbeit.

1

AVV abschließen

Auftragsverarbeitungsvertrag mit HighLevel abschließen, bevor der erste Kontakt importiert wird.

2

Datenregion prüfen

Im Account nachsehen, welche Datenregion aktiv ist, und die aktuelle Doku im HighLevel-Hilfecenter lesen.

3

Double-Opt-in im Formular

Jedes Lead-Formular erhält eine Bestätigungsmail mit Double-Opt-in, bevor E-Mail-Marketing anläuft.

4

Cookie-Consent vor Tracking

Tracking-Skripte und Marketing-Pixel laden erst nach Einwilligung über den Cookie-Banner, nicht vorher.

5

Löschkonzept festlegen

Feste Regeln, wann Kontakte aus abgebrochenen Funnels gelöscht oder anonymisiert werden.

6

Datenschutzerklärung ergänzen

GoHighLevel wird als Auftragsverarbeiter namentlich ergänzt, mit Zweck und Rechtsgrundlage.

Telefonie und SMS in Deutschland

GoHighLevel bringt eigene Telefonie- und SMS-Funktionen mit. In Deutschland kommen dabei zwei Punkte dazu, die bei reiner E-Mail-Nutzung keine Rolle spielen.

Rufnummern-Bereitstellung

Deutsche oder internationale Rufnummern werden über den Account gebucht. Prüfe vor dem Go-Live, welche Nummernart für deinen Anwendungsfall zulässig ist.

Einwilligung für SMS

Für SMS-Marketing an Privatpersonen gilt in Deutschland ein strenger Einwilligungsmaßstab, vergleichbar mit E-Mail-Werbung. Ohne dokumentierte Einwilligung kein SMS-Versand.

Anrufaufzeichnung

Wird ein Telefonat aufgezeichnet, etwa zur Qualitätssicherung oder für einen KI-Voice-Agent, braucht es vorher einen Hinweis und im B2C-Kontext meist eine aktive Einwilligung.

Typische Fehler, die uns in der Praxis begegnen

  • Cookie-Banner fehlt, obwohl Tracking-Skripte schon beim ersten Seitenaufruf laden.
  • Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird erst Monate nach dem Go-Live nachträglich abgeschlossen.
  • Die Datenschutzerklärung nennt GoHighLevel gar nicht oder nur pauschal als „CRM-System", ohne Anbieter zu benennen.
  • SMS-Kampagnen laufen an Kontakte, die nur ein Formular ausgefüllt, aber keine gesonderte Einwilligung für SMS gegeben haben.
  • Alte Leads aus abgebrochenen Funnels bleiben unbegrenzt gespeichert, ohne Löschkonzept dahinter.

Häufige Fragen zu GoHighLevel und DSGVO

Ist der Einsatz von GoHighLevel in Deutschland überhaupt erlaubt?

Ja. GoHighLevel ist ein CRM-Werkzeug wie viele andere und darf in Deutschland eingesetzt werden. Entscheidend ist nicht die Software selbst, sondern das Setup darum: Auftragsverarbeitungsvertrag, technische Konfiguration und eine passende Datenschutzerklärung. Fehlt eines davon, ist nicht die Software das Problem, sondern der fehlende Baustein.

Brauche ich zwingend einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit HighLevel?

Ja, sobald personenbezogene Daten deiner Kontakte im Account verarbeitet werden, was praktisch immer der Fall ist. HighLevel stellt den AVV zum Abschluss über das eigene Portal bereit. Schließe ihn ab, bevor der erste Kontakt importiert oder das erste Formular live geht.

Kann ich GoHighLevel ohne Cookie-Banner auf meiner Website nutzen?

Sobald Tracking-Skripte oder Marketing-Pixel über GoHighLevel geladen werden, brauchst du vorher eine Einwilligung. Ein reines Kontaktformular ohne Tracking kommt in vielen Fällen mit weniger Consent-Aufwand aus, das hängt aber von der genauen technischen Einbindung ab. Prüfe das im Einzelfall.

Was passiert bei einer Auskunfts- oder Löschanfrage eines Kontakts?

Du bist als verantwortliche Stelle in der Pflicht, die Anfrage zu bearbeiten. GoHighLevel bietet im Account Funktionen, um Kontakte zu suchen, zu exportieren oder zu löschen. Ein dokumentiertes Löschkonzept hilft, solche Anfragen ohne Zeitdruck korrekt umzusetzen.

Reicht ein Standard-Datenschutztext, den ich online finde?

Nein. Eine Datenschutzerklärung muss die tatsächlich eingesetzte Technik widerspiegeln, also GoHighLevel als Auftragsverarbeiter namentlich nennen, mit Zweck und Rechtsgrundlage. Ein generischer Text, der GoHighLevel gar nicht erwähnt, deckt den Einsatz nicht ab.

Was gilt für SMS- und Telefonie-Funktionen zusätzlich?

SMS-Marketing an Privatpersonen braucht eine dokumentierte Einwilligung, ähnlich wie E-Mail-Werbung. Anrufaufzeichnungen brauchen vorher einen Hinweis und im B2C-Kontext meist eine aktive Zustimmung. Prüfe außerdem, welche Rufnummernart für deinen Anwendungsfall zulässig ist.

Dieser Beitrag ist eine praxisnahe Einordnung aus unserer Agentur-Arbeit und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Bewertung deines konkreten Einsatzes empfehlen wir eine Anwältin oder einen Anwalt für Datenschutzrecht. Aktuelle technische Details, etwa zur Datenregion, findest du im HighLevel-Hilfecenter.

Unsicher, ob dein Setup DSGVO-konform ist?

Wir richten das Setup bei Kunden im DACH-Raum laufend ein und können auch dein Projekt gegen die aktuellen Anforderungen prüfen.

Mehr zur Software selbst: Was ist GoHighLevel? und Preise & Pläne.